Quitung

für Geörg Trenckhlin im
Etterspach im Simonswald.

Wir Probst, Dechan undt Capitul St. Margarethen Collegiat Stift Waldtkirch
Bekhennen hiemit disem Brief; nach dem Hanß Trenckhlin seel.
unserer Stift gewester Underthan undt Vogt im Simonswald das
Collegiat wegen dessen von unseren Herren Vorfahren bey der
Stift erkauften Hofs und Würtschaft eine gewisse Summa Geltt
schultig worden, undt solche was darahn ohnbezahlt verblieben,
er Hanß Trenckhlin, wie auch nach dessen tödtlich Hintritt,
sein Sohn Geörg Trenckhlin von dessen Hof als Underpfand
verzinßet.
Das nunmehr er Geörg Trenckhlin berüehrte (Schuld so vill
darahn ermelter sein - Gestrichen) von seinem Vatter seel. ihme
zur Bezahlung angewiesene Schuld samt zinsen
eine Summa in underschidlichen mahlen und und unserer Stift
nachgesehen worden, abgelöst, entrichtet undt bezahlt habe.
Darumben wir für uns und unsere Nachkommen bey dem Stift um
besagte Schuldt oder Capital, sambt all daraus (darvon) verfallenen
Zinsen undt Barzahl, ihne Geörg Trenckhlin auch alle desselben
Erben und künftige Jnhabern des gedachten Unterpfands
ganz lödig und lost (loß) zehlen undt sagen, dergestalten daß dessen
wegen wir an ihne (außerhalb einhundert Gulden welche er nach=
von unserer Stift in parem Geltt aufgenommen undt annoch ver=
zinset). einige Forderung noch Ansprach, jedoch mit Vorbe=
halt unserer obrigkeitlichen Freyheiten, Rechten und Gerech=
tigkeiten ec. nicht mehr haben, noch suechen sollen oder mögen
wie dan zue dem Ende, die Ablösung diser Hauptsummen sambt
Zinsen in unserer Schaffney Registern fleißigst notiert undt
verzeichnet worden.
Zue dessen Urkhundt haben wir ihme Trenckhlin dise Haubt=
quitung so mit anhangendem unserer Stift gewöhnlichen Jnsi=
gell verwahrt, zue Handen gestelt Zue Waldtkirch den 13.
Decembris im sechzehnhundert vierundachtzigsten Jahr.

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